Ist eine Urlaubssperre erlaubt?
Ja, wenn dringende betriebliche Gründe dafür sprechen, sie zeitlich begrenzt ist und alle sie früh kennen.
Weihnachtsgeschäft, Inventur, Hochsaison: wann eine Urlaubssperre erlaubt ist, wie lange sie dauern darf und wie Sie sie so ankündigen, dass niemand überrascht ist.
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Kurz gesagt: Eine Urlaubssperre ist erlaubt, wenn dringende betriebliche Gründe Urlaub in dieser Zeit ausschließen, etwa das Weihnachtsgeschäft im Handel oder die Inventur. Sie gilt für eine klar begrenzte Zeit, ist früh bekannt und lässt schon genehmigten Urlaub stehen. Ein eigenes Gesetz dafür gibt es nicht, die Grundlage ist § 7 Absatz 1 BUrlG. Gibt es einen Betriebsrat, entscheidet er mit.
| Branche | Zeitraum | Grund |
|---|---|---|
| Einzelhandel | Advent bis Heiligabend, Inventur im Januar | Weihnachtsgeschäft, Zählung des Lagers |
| Bäckerei und Konditorei | Die Wochen vor Ostern und Weihnachten | Vorbestellungen, Stollen, Torten |
| Gastronomie | Hochsaison und Adventszeit | Terrasse, Feiern, Gruppen |
| Handwerk | Wochen vor dem Wintereinbruch | Aufträge, die vor dem Frost fertig sein müssen |
| Pflege | Feiertage und Ferienspitzen | Die Mindestbesetzung im Dienstplan |
| Lohnbüro und Kanzlei | Januar und Februar | Jahresabschluss, Meldungen, Bescheinigungen |
Je enger der Zeitraum, desto sicherer die Sperre. Zwei Wochen vor Weihnachten im Handel sind gut begründet, der ganze Dezember im Büro ohne Kundschaft eher nicht.
Urlaubssperre vom 1. bis 24. Dezember 2027
Liebes Team, im Advent haben wir die meisten Kunden des Jahres. Deshalb genehmigen wir vom 01.12.2027 bis zum 24.12.2027 im Verkauf keinen Urlaub. Schon genehmigter Urlaub bleibt bestehen. In Notfällen sprechen Sie uns bitte direkt an. Ihre Urlaubswünsche für 2027 tragen Sie bitte bis 31. Januar 2027 ein. Danke für Ihren Einsatz!
Aushang am Schwarzen Brett und zusätzlich per Mail, dann ist die Sperre für alle nachweisbar bekannt.
Eine Urlaubssperre ist ein allgemeiner Urlaubsgrundsatz. Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er mit (§ 87 Absatz 1 Nummer 5 BetrVG). Ohne seine Zustimmung ist die Sperre unwirksam, bei Streit entscheidet die Einigungsstelle. Am einfachsten steht sie zusammen mit den Betriebsferien 2027 in einer Betriebsvereinbarung, die jedes Jahr nur noch die Termine nennt.
Ohne Betriebsrat ordnen Sie die Sperre selbst an. Den Plan für das ganze Jahr, mit Fristen und Brückentagen, finden Sie unter Urlaubsplanung 2027.
Bevor Sie einen Antrag genehmigen, zeigt Personalplaner24, wer im selben Zeitraum schon weg ist. So halten Sie die Besetzung in den Wochen, in denen es zählt, ohne in Listen zu suchen. Dazu Zeiterfassung am Handy, Resturlaub und Stundenzettel fürs Lohnbüro.
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Ja, wenn dringende betriebliche Gründe dafür sprechen, sie zeitlich begrenzt ist und alle sie früh kennen.
Kein eigenes Gesetz. Sie folgt aus § 7 Absatz 1 BUrlG: Der Betrieb darf Urlaubswünsche ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen. Mit Betriebsrat gilt zusätzlich § 87 Absatz 1 Nummer 5 BetrVG.
Ja, wenn der Betrieb in dieser Zeit alle braucht, wie im Handel, in der Bäckerei oder in der Gastronomie, und die Sperre vor der Urlaubsplanung bekannt ist.
Nein. Was genehmigt ist, bleibt genehmigt. Die Sperre gilt nur für neue Anträge.
So lange, wie der Grund trägt. Einige Wochen in der Saison sind üblich. Eine Sperre, die den Urlaub für den größten Teil des Jahres ausschließt, hält vor Gericht nicht.
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