Gibt es ein Formular nach § 17 MiLoG?
Ein vorgeschriebenes gibt es nicht. Jede Aufzeichnung mit Beginn, Ende und Dauer genügt, etwa unsere kostenlose Vorlage oder der Stundenzettel aus Personalplaner24.
Die Aufzeichnungspflicht für die Arbeitszeit nach § 17 Mindestlohngesetz gilt für Minijobs und für Branchen wie Bau, Gastronomie und Gebäudereinigung: Beginn, Ende und Dauer, spätestens am siebten Tag, zwei Jahre aufbewahrt.
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Kurz gesagt: Nach § 17 MiLoG zeichnen Arbeitgeber für Minijobber und in den Branchen des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit auf, spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags, und bewahren die Aufzeichnung mindestens zwei Jahre auf. Ein bestimmtes Formular gibt es nicht.
Beginn, Ende und Dauer je Tag, wie § 17 MiLoG es verlangt.
Für alle anderen Beschäftigten gilt seit 2022 die allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
| Punkt | Vorgabe |
|---|---|
| Inhalt | Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit |
| Frist | Bis zum Ablauf des siebten Kalendertags nach der Arbeit |
| Aufbewahrung | Mindestens zwei Jahre, ab dem Zeitpunkt der Aufzeichnung |
| Ort | Im Inland, auf Verlangen bereitzuhalten |
| Form | Frei: Papier, Excel oder elektronisch |
§ 17 Absatz 1 und 2 Mindestlohngesetz.
Die Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung nimmt enge Familienangehörige des Arbeitgebers aus: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern. Ebenso entfällt die Aufzeichnung für Beschäftigte mit einem verstetigten Monatsgehalt oberhalb der Schwellen dieser Verordnung. Wer knapp darunter liegt, zeichnet auf, auch bei festem Gehalt.
Der Zoll, genauer die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Sie prüft unangemeldet und will die Aufzeichnungen sehen. Fehlen sie, kommen sie zu spät oder sind sie unvollständig, ist das eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 30.000 € (§ 21 MiLoG). Ein sauberer Nachweis je Person und Tag ist die beste Antwort.
Mit Personalplaner24 ist die Aufzeichnung fertig, sobald jemand stempelt: Beginn, Ende, Dauer, am selben Tag, 24 Monate aufbewahrt, als PDF für den Zoll in Sekunden.
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Sie buchen, Ihr Team stempelt noch heute. Passt es nicht, schreiben Sie uns innerhalb von 30 Tagen an support@personalplaner24.de, und Sie bekommen Ihr Geld zurück. Ohne Wenn und Aber.
Ein vorgeschriebenes gibt es nicht. Jede Aufzeichnung mit Beginn, Ende und Dauer genügt, etwa unsere kostenlose Vorlage oder der Stundenzettel aus Personalplaner24.
Ja, ab dem ersten Arbeitstag einer aufzeichnungspflichtigen Person.
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers sind ausgenommen. Andere Verwandte nicht.
Die Prüfer verlangen die Aufzeichnungen, oft für mehrere Monate. Mit Personalplaner24 laden Sie jeden Monat als PDF, auch rückwirkend für 24 Monate.
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