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Personalplaner24
Für Gastronomie und Hotel

Arbeitszeitnachweis in der Gastronomie. Pflicht für jede Schicht.

In der Gastronomie ist der Arbeitszeitnachweis für alle Beschäftigten Pflicht: Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe steht in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, damit gilt § 17 MiLoG ab der ersten Aushilfe.

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Koch in weißer Kochjacke mit zwei Pfannen am Herd

Kurz gesagt: In Restaurant, Café, Bar und Hotel zeichnet der Betrieb für alle Beschäftigten Beginn, Ende und Dauer jeder Schicht auf, spätestens am siebten Tag, und hebt die Aufzeichnung zwei Jahre auf. Der Zoll kontrolliert das häufig und unangemeldet.

Aufzeichnungspflicht in der Gastronomie

Gaststätten und Beherbergung gehören zu den Branchen des § 2a SchwarzArbG. Deshalb gilt § 17 MiLoG für jede Person im Betrieb, von der Vollzeitköchin bis zur Aushilfe am Wochenende. Fehlt die Aufzeichnung, drohen bis 30.000 € Bußgeld.

Schichten, Teildienste, Nächte

Eine Schicht von 17 bis 1 Uhr gehört zum Tag, an dem sie beginnt. Teildienste mit langer Unterbrechung erfassen Sie als zwei Blöcke. Die Ruhezeit darf in Gaststätten und Beherbergung um bis zu eine Stunde auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn der Ausgleich innerhalb eines Monats folgt (§ 5 Absatz 2 ArbZG).

Stempeln am Tablet hinter dem Tresen

Nicht jede Aushilfe will das eigene Handy nutzen. Mit Personalplaner24 steht ein Tablet im Betrieb: Namen antippen, PIN eingeben, Kommen oder Gehen. Nach fünf falschen PINs ist kurz gesperrt.

Personalplaner24

Jede Schicht erfasst, jede Aushilfe drin.

Personalplaner24 erfasst Schichten über Mitternacht, zeigt offene Tage sofort und meldet zu kurze Pausen und Ruhezeiten. Den Nachweis für den Zoll laden Sie als PDF.

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Stempeln am Handy, Beispiel Bäckerei Hansen

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Gut zu wissen

Häufige Fragen

Gilt die Pflicht auch für Minijobber in der Küche?

Ja, für alle Beschäftigten im Gastgewerbe.

Was will der Zoll sehen?

Beginn, Ende und Dauer je Person und Tag, für die letzten Monate. Mit Personalplaner24 ist das ein PDF je Monat.

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