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Personalplaner24
Rechtsstand November 2026

Arbeitszeitnachweis im Minijob: Pflicht, Vorlage, App.

Für jeden Minijob ist der Arbeitszeitnachweis Pflicht: Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags, spätestens nach sieben Tagen, aufbewahrt für zwei Jahre. Ausnahme ist der Minijob im Privathaushalt.

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Kurz gesagt: Arbeitgeber müssen für Minijobber nach § 17 Mindestlohngesetz Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen, bis zum siebten Tag danach, und zwei Jahre aufbewahren. Für Minijobs in Privathaushalten gilt das nicht.

Warum ist der Nachweis im Minijob Pflicht?

Weil der Mindestlohn auch im Minijob gilt und die Stunden die Grenze bestimmen. § 17 MiLoG verpflichtet deshalb jeden Arbeitgeber geringfügig Beschäftigter zur Aufzeichnung, unabhängig von der Branche. Fehlt sie, drohen bis zu 30.000 € Bußgeld.

Mindestlohn 2027 und Minijob-Grenze

20262027
Mindestlohn je Stunde13,90 €14,60 €
Minijob-Grenze im Monat603 €633 €
Stunden im Monat bis zur Grenzegut 43gut 43

Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung; die Grenze folgt dem Mindestlohn (§ 8 Absatz 1a SGB IV).

Wer im Minijob zum Mindestlohn arbeitet, bleibt also bei gut 43 Stunden im Monat. Eine Stunde mehr, und die Grenze ist überschritten. Darum lohnt der Blick auf das Arbeitszeitkonto, mehr unter Mindestlohn 2027.

Haushaltshilfe im Minijob

Für Minijobs in Privathaushalten (Haushaltsscheckverfahren, § 8a SGB IV) gilt die Aufzeichnungspflicht des § 17 MiLoG nicht. Den Mindestlohn bekommt die Haushaltshilfe trotzdem, und eine einfache Liste der Stunden schützt beide Seiten.

Und die Minijob-Zentrale?

Die Minijob-Zentrale verlangt keinen Arbeitszeitnachweis zur Anmeldung. Geprüft wird er vom Zoll und bei der Betriebsprüfung der Rentenversicherung. Dafür muss er vorliegen, je Person und Monat.

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Gut zu wissen

Häufige Fragen

Gibt es ein Formular für den Minijob?

Ein vorgeschriebenes gibt es nicht. Unsere kostenlose Vorlage erfüllt § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer je Tag.

Muss der Minijobber unterschreiben?

Das Gesetz verlangt es nicht. Eine Gegenzeichnung je Monat ist trotzdem sinnvoll.

Gilt das auch für kurzfristig Beschäftigte?

Ja, § 17 MiLoG gilt für alle geringfügig Beschäftigten nach § 8 Absatz 1 SGB IV.

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