Gibt es ein Formular für den Minijob?
Ein vorgeschriebenes gibt es nicht. Unsere kostenlose Vorlage erfüllt § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer je Tag.
Für jeden Minijob ist der Arbeitszeitnachweis Pflicht: Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags, spätestens nach sieben Tagen, aufbewahrt für zwei Jahre. Ausnahme ist der Minijob im Privathaushalt.
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Kurz gesagt: Arbeitgeber müssen für Minijobber nach § 17 Mindestlohngesetz Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen, bis zum siebten Tag danach, und zwei Jahre aufbewahren. Für Minijobs in Privathaushalten gilt das nicht.
In der Excel-Vorlage tragen Sie die vereinbarten Wochenstunden ein, etwa 10. Das Arbeitszeitkonto zeigt dann jeden Monat, ob die Stunden passen.
Weil der Mindestlohn auch im Minijob gilt und die Stunden die Grenze bestimmen. § 17 MiLoG verpflichtet deshalb jeden Arbeitgeber geringfügig Beschäftigter zur Aufzeichnung, unabhängig von der Branche. Fehlt sie, drohen bis zu 30.000 € Bußgeld.
| 2026 | 2027 | |
|---|---|---|
| Mindestlohn je Stunde | 13,90 € | 14,60 € |
| Minijob-Grenze im Monat | 603 € | 633 € |
| Stunden im Monat bis zur Grenze | gut 43 | gut 43 |
Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung; die Grenze folgt dem Mindestlohn (§ 8 Absatz 1a SGB IV).
Wer im Minijob zum Mindestlohn arbeitet, bleibt also bei gut 43 Stunden im Monat. Eine Stunde mehr, und die Grenze ist überschritten. Darum lohnt der Blick auf das Arbeitszeitkonto, mehr unter Mindestlohn 2027.
Für Minijobs in Privathaushalten (Haushaltsscheckverfahren, § 8a SGB IV) gilt die Aufzeichnungspflicht des § 17 MiLoG nicht. Den Mindestlohn bekommt die Haushaltshilfe trotzdem, und eine einfache Liste der Stunden schützt beide Seiten.
Die Minijob-Zentrale verlangt keinen Arbeitszeitnachweis zur Anmeldung. Geprüft wird er vom Zoll und bei der Betriebsprüfung der Rentenversicherung. Dafür muss er vorliegen, je Person und Monat.
Mit Personalplaner24 hat jede Aushilfe einen eigenen Link, ohne App und ohne Passwort. Sie sehen im Monat Stunden und Saldo je Person und laden den Nachweis als PDF.
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Ein vorgeschriebenes gibt es nicht. Unsere kostenlose Vorlage erfüllt § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer je Tag.
Das Gesetz verlangt es nicht. Eine Gegenzeichnung je Monat ist trotzdem sinnvoll.
Ja, § 17 MiLoG gilt für alle geringfügig Beschäftigten nach § 8 Absatz 1 SGB IV.
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