Gilt die Pflicht auch für den Meisterbetrieb mit drei Leuten?
Ja. Im Bau nach § 17 MiLoG, in allen anderen Gewerken nach dem BAG-Beschluss von 2022.
Der Arbeitszeitnachweis für Handwerker und das Baugewerbe: Im Bau gilt die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG für jede Person. Mit Vorlage zum Ausdrucken oder direkt am Handy auf der Baustelle.
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Kurz gesagt: Im Baugewerbe zeichnet der Betrieb für alle Beschäftigten Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit auf, spätestens am siebten Tag (§ 17 MiLoG, § 2a SchwarzArbG). Im übrigen Handwerk gilt die allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung seit 2022.
Das Wochenblatt passt aufs Klemmbrett, die Excel-Vorlage rechnet im Büro.
Das Baugewerbe steht in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Damit gilt die Aufzeichnungspflicht des § 17 MiLoG für jede beschäftigte Person, nicht nur für Minijobber, und der Zoll prüft auf der Baustelle. Für alle anderen Gewerke, vom Elektriker bis zur Tischlerei, gilt die allgemeine Zeiterfassungspflicht.
Je Tag Beginn, Ende, Pause und Dauer. Fahrzeit zur Baustelle zählt als Arbeitszeit, wenn sie vom Betrieb aus beginnt. Wer früh auf der Baustelle ist und spät zurückkommt, sollte die Ruhezeit von elf Stunden im Blick haben (§ 5 ArbZG).
Jede Person stempelt am eigenen Handy, auch draußen. Im Büro sehen Sie den Monat aller Leute, mit Überstunden und Hinweisen nach Arbeitszeitgesetz, und laden die Stundenzettel als PDF.
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Ja. Im Bau nach § 17 MiLoG, in allen anderen Gewerken nach dem BAG-Beschluss von 2022.
Wer keins hat, stempelt am Tablet in der Werkstatt mit Namen und PIN.
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