Urlaubsanspruch berechnen
Urlaubsanspruch berechnen, mit jedem Zwischenschritt und der Stelle im Gesetz, auf der er beruht. Tragen Sie ein, was im Arbeitsvertrag steht. Der Rechner arbeitet ohne Anmeldung, speichert nichts und schickt nichts weiter.
Stand 20. September 2026
Ihre Angaben
Die Fälle, die der Rechner unterscheidet
Das Bundesurlaubsgesetz kennt einen vollen Anspruch und drei Gründe, ihn zu zwölfteln. Welcher Grund greift, hängt an zwei Daten und einer Zahl: Eintritt, Austritt, Arbeitstage je Woche.
Kommen mehrere zusammen, etwa Teilzeit und Eintritt im Juli, rechnet der Rechner nacheinander: erst die Arbeitswoche, dann die Zwölftelung, dann die Rundung. Jeder Schritt steht im Ergebnis mit seiner Stelle im Gesetz.
| Fall | Stelle | Was gerechnet wird |
|---|---|---|
| Voller Jahresurlaub | § 3 Absatz 1 | mindestens 24 Werktage bei sechs Arbeitstagen je Woche, also 20 bei fünf |
| Weniger Arbeitstage je Woche | Gleichbehandlung, EuGH C-486/08 | Anspruch mal eigene Arbeitstage geteilt durch die Vollzeittage |
| Eintritt nach dem 30. Juni | § 5 Absatz 1 Buchstabe a | ein Zwölftel je vollem Monat des Arbeitsverhältnisses |
| Austritt vor Ablauf der Wartezeit | § 5 Absatz 1 Buchstabe b | ein Zwölftel je vollem Monat |
| Austritt in der ersten Jahreshälfte | § 5 Absatz 1 Buchstabe c | ein Zwölftel je vollem Monat |
| Bruchteil von mindestens einem halben Tag | § 5 Absatz 2 | auf einen vollen Tag aufgerundet, nach unten wird nicht gerundet |
Was der Rechner nicht leistet
Er rechnet mit den Zahlen, die Sie eingeben, und nichts darüber hinaus. Ob eine Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag wirksam ist, ob ein Anspruch verfallen ist oder ob ein Tarifvertrag etwas anderes vorsieht, beantwortet er nicht. Das wäre eine Rechtsauskunft im Einzelfall, und die darf hier niemand geben.
Häufige Fragen
Welche Zahl gehört in das Feld Urlaubstage bei Vollzeit?
Die Zahl aus dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag. Gesetzlich sind es mindestens 24 Werktage bei einer Sechstagewoche, also 20 Tage bei einer Fünftagewoche. § 3 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz.
Zählt der Urlaub in Tagen oder in Stunden?
In Tagen. Das Bundesurlaubsgesetz rechnet in Werktagen, und deshalb hängt der Anspruch an der Zahl der Arbeitstage je Woche und nicht an der Stundenzahl.
Warum fragt der Rechner nach sechs Monaten?
Weil § 4 Bundesurlaubsgesetz diese Frist als Wartezeit setzt und § 5 Absatz 1 Buchstabe a daran die anteilige Rechnung knüpft. Das Häkchen entscheidet, welchen der beiden Wege der Rechner geht.
Drei Fragen, die dazu passen
Vier Ausgangslagen, die der Rechner gesondert behandelt, jede mit den Werten vorbelegt, die zu ihr gehören.
- Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnenUrlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen: Drei statt fünf Arbeitstage ergeben drei Fünftel der Urlaubstage und gleich viele freie Wochen.
- Urlaub bei Eintritt im laufenden JahrUrlaubsanspruch bei Eintritt im laufenden Jahr: ein Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat nach § 5 Bundesurlaubsgesetz.
- Resturlaub bei Kündigung berechnenResturlaub bei Kündigung berechnen: ein Zwölftel je vollem Monat bei Austritt in der ersten Jahreshälfte, danach ohne Kürzung.
Für mehr als eine Person
Ein Rechner beantwortet eine Frage für einen Menschen. Wer sie für eine ganze Belegschaft beantworten muss, trägt die Stammdaten einmal ein und liest die Zahl je Person ab.