Zählt die Pause zur Arbeitszeit?
Nein. Ruhepausen sind keine Arbeitszeit und werden nicht bezahlt, wenn der Vertrag nichts anderes sagt.
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Pausen in § 4: 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden, teilbar in Blöcke von mindestens 15 Minuten.
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Kurz gesagt: Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, braucht mindestens 30 Minuten Pause, wer mehr als neun Stunden arbeitet, 45 Minuten. Die Pause darf in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten geteilt werden, und länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten (§ 4 ArbZG).
| Arbeitszeit am Tag | Pause mindestens |
|---|---|
| bis 6 Stunden | keine |
| mehr als 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten |
| mehr als 9 Stunden | 45 Minuten |
§ 4 Arbeitszeitgesetz. Die Pause steht im Voraus fest und zählt nicht zur Arbeitszeit.
Genau sechs Stunden: keine Pause nötig. Ab sechs Stunden und einer Minute sind 30 Minuten fällig. Bei 9 Stunden gilt dasselbe: Genau neun Stunden brauchen 30 Minuten, darüber 45.
In Abschnitte von je mindestens 15 Minuten. Zwei Pausen zu 15 Minuten erfüllen die 30 Minuten, drei zu 15 die 45. Eine Pause von zehn Minuten zählt nicht mit. Und spätestens nach sechs Stunden Arbeit muss eine Pause liegen.
| Arbeitszeit am Tag | Pause mindestens |
|---|---|
| mehr als 4,5 bis 6 Stunden | 30 Minuten |
| mehr als 6 Stunden | 60 Minuten |
§ 11 Jugendarbeitsschutzgesetz. Pausen mindestens 15 Minuten, nicht länger als 4,5 Stunden am Stück ohne Pause.
Das Arbeitszeitgesetz erlaubt höchstens zehn Stunden am Tag (§ 3 ArbZG). Zwölf Stunden sind nur über Ausnahmen möglich, etwa durch Tarifvertrag mit Ausgleich oder in außergewöhnlichen Fällen (§§ 7, 14 ArbZG). Die Pause bleibt auch dann bei mindestens 45 Minuten, und danach folgen elf Stunden Ruhezeit (§ 5 ArbZG).
Ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung auf seiner Grundlage kann in Schicht- und Verkehrsbetrieben die Pausen auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufteilen (§ 7 Absatz 1 Nummer 2 ArbZG). Leitende Angestellte fallen nicht unter das Gesetz (§ 18 ArbZG). Für alle anderen gilt § 4 ohne Abstriche.
Die Pause gehört in die Zeiterfassung, denn nur dann stimmt die Arbeitszeit. Personalplaner24 erfasst jede Pause mit einem Tipp und zeigt im Monat jeden Tag, an dem die Pause nach § 4 zu kurz war, dazu Tage über zehn Stunden und Ruhezeiten unter elf Stunden.
Personalplaner24 zählt jede Pause mit und meldet im Monat, wo § 4, § 3 oder § 5 ArbZG auffallen. So korrigieren Sie, bevor eine Prüfung es tut.
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Nein. Ruhepausen sind keine Arbeitszeit und werden nicht bezahlt, wenn der Vertrag nichts anderes sagt.
Nein. Die Pause soll die Arbeit unterbrechen; länger als sechs Stunden am Stück ohne Pause ist nicht erlaubt.
In § 4 Arbeitszeitgesetz, für Jugendliche in § 11 Jugendarbeitsschutzgesetz.
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