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Personalplaner24 Vorlagen nach deutschem Arbeitsrecht

Rechner · Stand 20.09.2026

Resturlaub bei Kündigung berechnen

Beim Resturlaub bei Kündigung entscheidet ein Datum über die ganze Rechnung, weil § 5 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz die Zwölftelung auf die erste Jahreshälfte begrenzt. Der Rechner arbeitet ohne Anmeldung, speichert nichts und schickt nichts weiter.

Ihre Angaben

Aus dem Arbeitsvertrag, zum Beispiel 30
Bei Teilzeit die tatsächlichen Tage, zum Beispiel 3
Meist 5, in manchen Betrieben 6
Leer lassen, wenn das Arbeitsverhältnis schon vorher lief
Leer lassen, wenn es weiterläuft
Für den Resturlaub
Wartezeit von sechs Monaten erfüllt? Entscheidet bei Austritt in der zweiten Jahreshälfte, ob gezwölftelt wird. § 4 Bundesurlaubsgesetz.
Zurücksetzen

Das Datum, an dem sich alles entscheidet

§ 5 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz kürzt den Urlaub auf ein Zwölftel je vollem Monat, aber nur in drei Fällen: bei Eintritt nach dem 30. Juni, bei Austritt vor erfüllter Wartezeit von sechs Monaten, und bei Austritt in der ersten Jahreshälfte.

Fällt der Austritt nach erfüllter Wartezeit auf den 1. Juli oder später, kürzt der Rechner nicht, weil die Vorschrift die Kürzung auf die erste Jahreshälfte begrenzt. Viele Rechner im Netz kürzen trotzdem, und das sind bei dreißig Tagen fünfzehn Tage Unterschied.

Für den Fall, dass der Urlaub bis zum letzten Tag nicht mehr genommen werden kann, nennt § 7 Absatz 4 die Abgeltung. Ihre Höhe hängt vom Verdienst der letzten dreizehn Wochen ab, und diese Rechnung macht der Rechner nicht.

Austritt zum Monatsende bei dreißig Urlaubstagen und erfüllter Wartezeit
Letzter Monat Volle Monate Urlaubstage
Januar13
Februar25
März38
April410
Mai513
Juni615
Juli730
August830
September930
Oktober1030
November1130
Dezember1230

Zwischen dem 30. Juni und dem 1. Juli liegen bei dreißig Tagen fünfzehn Urlaubstage. Der Rechner setzt diesen Schnitt, weil § 5 Absatz 1 Buchstabe c die Kürzung auf die erste Jahreshälfte begrenzt.

Was der Rechner nicht leistet

Er rechnet mit den Zahlen, die Sie eingeben, und nichts darüber hinaus. Ob eine Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag wirksam ist, ob ein Anspruch verfallen ist oder ob ein Tarifvertrag etwas anderes vorsieht, beantwortet er nicht. Das wäre eine Rechtsauskunft im Einzelfall, und die darf hier niemand geben.

Häufige Fragen

Austritt am 30. Juni oder am 1. Juli: was ist der Unterschied?

Bei dreißig Tagen Jahresurlaub fünfzehn Tage. § 5 Absatz 1 Buchstabe c Bundesurlaubsgesetz begrenzt die Zwölftelung auf einen Austritt in der ersten Jahreshälfte, deshalb kürzt der Rechner ab dem 1. Juli nicht mehr, wenn die Wartezeit erfüllt ist.

Was bewirkt die Probezeit in der Rechnung?

Nichts. Der Rechner kennt die Probezeit nicht, nur die Wartezeit von sechs Monaten. Ohne das Häkchen zwölftelt er nach § 5 Absatz 1 Buchstabe b Bundesurlaubsgesetz.

Rechnet die Seite auch die Abgeltung aus?

Nein. § 7 Absatz 4 Bundesurlaubsgesetz nennt die Abgeltung für den Fall, dass der Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr genommen werden kann. Ihre Höhe richtet sich nach dem Verdienst der letzten dreizehn Wochen, und diese Rechnung macht der Rechner nicht.

Für mehr als eine Person

Bei einem Austritt zählt, was bis zum letzten Tag noch offen ist. Die Tabelle führt diese Zahl das ganze Jahr mit, statt sie am Ende zu suchen.