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Personalplaner24 Vorlagen nach deutschem Arbeitsrecht

Rechner · Stand 20.09.2026

Urlaubsanspruch in der Probezeit berechnen

Für den Urlaubsanspruch in der Probezeit rechnet der Rechner mit zwei Angaben: dem Eintrittsdatum und der Frage, ob sechs Monate erreicht sind. Die Probezeit selbst steht in keiner dieser beiden. Der Rechner arbeitet ohne Anmeldung, speichert nichts und schickt nichts weiter.

Ihre Angaben

Aus dem Arbeitsvertrag, zum Beispiel 30
Bei Teilzeit die tatsächlichen Tage, zum Beispiel 3
Meist 5, in manchen Betrieben 6
Leer lassen, wenn das Arbeitsverhältnis schon vorher lief
Leer lassen, wenn es weiterläuft
Für den Resturlaub
Wartezeit von sechs Monaten erfüllt? Entscheidet bei Austritt in der zweiten Jahreshälfte, ob gezwölftelt wird. § 4 Bundesurlaubsgesetz.
Zurücksetzen

Zwei Fristen von sechs Monaten

Probezeit und Wartezeit dauern beide sechs Monate und haben nichts miteinander zu tun. Die eine steht im Bürgerlichen Gesetzbuch und verkürzt die Kündigungsfrist, die andere im Bundesurlaubsgesetz und beendet die Zwölftelung.

Für die Rechnung heißt das: Ob eine Probezeit vereinbart ist, fragt der Rechner gar nicht. Er fragt nach dem Eintritt und nach den sechs Monaten.

Wer im Oktober eintritt, erreicht die sechs Monate erst im April des Folgejahres. Für das Eintrittsjahr bleibt es deshalb bei drei Zwölfteln, ganz gleich wie die Probezeit geregelt ist.

Wann die Wartezeit von sechs Monaten endet, je Eintritt am Monatsersten 2027
Eintritt imWartezeit erfüllt Noch im selben Jahr
JanuarJuli 2027ja
FebruarAugust 2027ja
MärzSeptember 2027ja
AprilOktober 2027ja
MaiNovember 2027ja
JuniDezember 2027ja
JuliJanuar 2028erst im Folgejahr
AugustFebruar 2028erst im Folgejahr
SeptemberMärz 2028erst im Folgejahr
OktoberApril 2028erst im Folgejahr
NovemberMai 2028erst im Folgejahr
DezemberJuni 2028erst im Folgejahr

Ab einem Eintritt im Juli fällt das Ende der Wartezeit ins Folgejahr. Für das Eintrittsjahr bleibt es dann bei der Zwölftelung nach § 5 Absatz 1 Buchstabe a, unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart war.

Was der Rechner nicht leistet

Er rechnet mit den Zahlen, die Sie eingeben, und nichts darüber hinaus. Ob eine Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag wirksam ist, ob ein Anspruch verfallen ist oder ob ein Tarifvertrag etwas anderes vorsieht, beantwortet er nicht. Das wäre eine Rechtsauskunft im Einzelfall, und die darf hier niemand geben.

Häufige Fragen

Was unterscheidet Probezeit und Wartezeit?

Die Probezeit ist die Zeit mit kürzerer Kündigungsfrist, § 622 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch, und dauert höchstens sechs Monate. Die Wartezeit ist die Frist des § 4 Bundesurlaubsgesetz, nach der die Zwölftelung endet. Beide dauern sechs Monate und sind zwei verschiedene Dinge.

Welchen Unterschied macht das Häkchen bei der Wartezeit?

Ohne Häkchen rechnet der Rechner nach § 5 Absatz 1 Buchstabe a anteilig, ein Zwölftel je vollem Monat. Mit Häkchen nimmt er den vollen Jahresanspruch und zwölftelt nur, wenn ein Eintritt oder Austritt im Jahr das verlangt.

Warum steht hier der 1. Oktober?

Weil daran der Unterschied am deutlichsten wird. Drei volle Monate von zwölf sind bei dreißig Tagen 7,5, und § 5 Absatz 2 rundet das auf acht auf. Mit dem Häkchen wären es dieselben acht, weil auch dann gezwölftelt wird.

Für mehr als eine Person

Bei jeder Einstellung dieselbe Rechnung von Hand, und im Februar weiß niemand mehr, welcher Stand galt. In der Tabelle steht das Eintrittsdatum, und der Rest ergibt sich.