Rechner · Stand 20.09.2026
Urlaubsanspruch in der Probezeit berechnen
Für den Urlaubsanspruch in der Probezeit rechnet der Rechner mit zwei Angaben: dem Eintrittsdatum und der Frage, ob sechs Monate erreicht sind. Die Probezeit selbst steht in keiner dieser beiden. Der Rechner arbeitet ohne Anmeldung, speichert nichts und schickt nichts weiter.
Ihre Angaben
Zwei Fristen von sechs Monaten
Probezeit und Wartezeit dauern beide sechs Monate und haben nichts miteinander zu tun. Die eine steht im Bürgerlichen Gesetzbuch und verkürzt die Kündigungsfrist, die andere im Bundesurlaubsgesetz und beendet die Zwölftelung.
Für die Rechnung heißt das: Ob eine Probezeit vereinbart ist, fragt der Rechner gar nicht. Er fragt nach dem Eintritt und nach den sechs Monaten.
Wer im Oktober eintritt, erreicht die sechs Monate erst im April des Folgejahres. Für das Eintrittsjahr bleibt es deshalb bei drei Zwölfteln, ganz gleich wie die Probezeit geregelt ist.
| Eintritt im | Wartezeit erfüllt | Noch im selben Jahr |
|---|---|---|
| Januar | Juli 2027 | ja |
| Februar | August 2027 | ja |
| März | September 2027 | ja |
| April | Oktober 2027 | ja |
| Mai | November 2027 | ja |
| Juni | Dezember 2027 | ja |
| Juli | Januar 2028 | erst im Folgejahr |
| August | Februar 2028 | erst im Folgejahr |
| September | März 2028 | erst im Folgejahr |
| Oktober | April 2028 | erst im Folgejahr |
| November | Mai 2028 | erst im Folgejahr |
| Dezember | Juni 2028 | erst im Folgejahr |
Ab einem Eintritt im Juli fällt das Ende der Wartezeit ins Folgejahr. Für das Eintrittsjahr bleibt es dann bei der Zwölftelung nach § 5 Absatz 1 Buchstabe a, unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart war.
Was der Rechner nicht leistet
Er rechnet mit den Zahlen, die Sie eingeben, und nichts darüber hinaus. Ob eine Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag wirksam ist, ob ein Anspruch verfallen ist oder ob ein Tarifvertrag etwas anderes vorsieht, beantwortet er nicht. Das wäre eine Rechtsauskunft im Einzelfall, und die darf hier niemand geben.
Häufige Fragen
Was unterscheidet Probezeit und Wartezeit?
Die Probezeit ist die Zeit mit kürzerer Kündigungsfrist, § 622 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch, und dauert höchstens sechs Monate. Die Wartezeit ist die Frist des § 4 Bundesurlaubsgesetz, nach der die Zwölftelung endet. Beide dauern sechs Monate und sind zwei verschiedene Dinge.
Welchen Unterschied macht das Häkchen bei der Wartezeit?
Ohne Häkchen rechnet der Rechner nach § 5 Absatz 1 Buchstabe a anteilig, ein Zwölftel je vollem Monat. Mit Häkchen nimmt er den vollen Jahresanspruch und zwölftelt nur, wenn ein Eintritt oder Austritt im Jahr das verlangt.
Warum steht hier der 1. Oktober?
Weil daran der Unterschied am deutlichsten wird. Drei volle Monate von zwölf sind bei dreißig Tagen 7,5, und § 5 Absatz 2 rundet das auf acht auf. Mit dem Häkchen wären es dieselben acht, weil auch dann gezwölftelt wird.
Drei Fragen, die dazu passen
Der Eintritt im Jahr und der Austritt rechnen mit derselben Zwölftelung.
- Urlaub bei Eintritt im laufenden JahrUrlaubsanspruch bei Eintritt im laufenden Jahr: ein Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat nach § 5 Bundesurlaubsgesetz.
- Urlaubsanspruch berechnenUrlaubsanspruch bei Teilzeit, Eintritt oder Austritt im Jahr ausrechnen, mit jedem Zwischenschritt und der Stelle im Bundesurlaubsgesetz.
- Resturlaub bei Kündigung berechnenResturlaub bei Kündigung berechnen: ein Zwölftel je vollem Monat bei Austritt in der ersten Jahreshälfte, danach ohne Kürzung.
Für mehr als eine Person
Bei jeder Einstellung dieselbe Rechnung von Hand, und im Februar weiß niemand mehr, welcher Stand galt. In der Tabelle steht das Eintrittsdatum, und der Rest ergibt sich.