Rechner · Stand 20.09.2026
Urlaub bei Eintritt im laufenden Jahr
Urlaub bei Eintritt im Jahr heißt: ein Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Beschäftigungsmonat. Ein angebrochener Monat zählt nicht mit, und Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet. Der Rechner arbeitet ohne Anmeldung, speichert nichts und schickt nichts weiter.
Ihre Angaben
Wie der angebrochene Monat zählt
Ein Monat zählt nur voll, wenn das Arbeitsverhältnis ihn ganz umfasst. Wer am 15. Juli anfängt, hat den Juli nicht voll, und es bleiben fünf Zwölftel für August bis Dezember.
§ 5 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz rundet Bruchteile von mindestens einem halben Tag auf einen vollen Tag auf. Nach unten wird nicht gerundet: Aus 12,5 Tagen werden 13, aus 12,4 bleiben 12,4.
Das Häkchen bei der Wartezeit bildet § 4 Bundesurlaubsgesetz ab, die sechs Monate. Ohne Häkchen rechnet der Rechner nach § 5 Absatz 1 Buchstabe a anteilig, mit Häkchen nach der Zwölftelung des vollen Anspruchs.
Was der Rechner nicht leistet
Er rechnet mit den Zahlen, die Sie eingeben, und nichts darüber hinaus. Ob eine Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag wirksam ist, ob ein Anspruch verfallen ist oder ob ein Tarifvertrag etwas anderes vorsieht, beantwortet er nicht. Das wäre eine Rechtsauskunft im Einzelfall, und die darf hier niemand geben.
Häufige Fragen
Eintritt am 1. Juli: halber Jahresurlaub?
Ja, sechs Zwölftel, bei dreißig Tagen also fünfzehn. Ab dem 2. Juli ist der Juli nicht mehr voll, dann rechnet der Rechner mit fünf Zwölfteln.
Was bewirkt die Wartezeit in der Rechnung?
Sie ist die Grenze zwischen anteiliger und voller Rechnung: sechs Monate Bestehen des Arbeitsverhältnisses, § 4 Bundesurlaubsgesetz. Bei Eintritt im ersten Halbjahr fällt sie noch ins selbe Jahr.
Wie wird gerundet?
Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden auf einen vollen Tag aufgerundet, § 5 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz. Nach unten wird nicht gerundet.
Drei Fragen, die dazu passen
Das Gegenstück ist der Austritt, bei dem dieselbe Zwölftelung in die andere Richtung läuft.
- Urlaubsanspruch in der Probezeit berechnenUrlaubsanspruch in der Probezeit berechnen: Die Probezeit kommt in der Rechnung nicht vor, die Wartezeit von sechs Monaten schon.
- Resturlaub bei Kündigung berechnenResturlaub bei Kündigung berechnen: ein Zwölftel je vollem Monat bei Austritt in der ersten Jahreshälfte, danach ohne Kürzung.
- Urlaubsanspruch berechnenUrlaubsanspruch bei Teilzeit, Eintritt oder Austritt im Jahr ausrechnen, mit jedem Zwischenschritt und der Stelle im Bundesurlaubsgesetz.
Für mehr als eine Person
Wer regelmäßig einstellt, rechnet den angebrochenen Monat nicht jedes Mal neu. Eintrittsdatum in die Stammdaten, den Rest macht die Datei.