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Personalplaner24 Vorlagen nach deutschem Arbeitsrecht

Rechner · Stand 20.09.2026

Urlaub bei Eintritt im laufenden Jahr

Urlaub bei Eintritt im Jahr heißt: ein Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Beschäftigungsmonat. Ein angebrochener Monat zählt nicht mit, und Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet. Der Rechner arbeitet ohne Anmeldung, speichert nichts und schickt nichts weiter.

Ihre Angaben

Aus dem Arbeitsvertrag, zum Beispiel 30
Bei Teilzeit die tatsächlichen Tage, zum Beispiel 3
Meist 5, in manchen Betrieben 6
Leer lassen, wenn das Arbeitsverhältnis schon vorher lief
Leer lassen, wenn es weiterläuft
Für den Resturlaub
Wartezeit von sechs Monaten erfüllt? Entscheidet bei Austritt in der zweiten Jahreshälfte, ob gezwölftelt wird. § 4 Bundesurlaubsgesetz.
Zurücksetzen

Wie der angebrochene Monat zählt

Ein Monat zählt nur voll, wenn das Arbeitsverhältnis ihn ganz umfasst. Wer am 15. Juli anfängt, hat den Juli nicht voll, und es bleiben fünf Zwölftel für August bis Dezember.

§ 5 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz rundet Bruchteile von mindestens einem halben Tag auf einen vollen Tag auf. Nach unten wird nicht gerundet: Aus 12,5 Tagen werden 13, aus 12,4 bleiben 12,4.

Das Häkchen bei der Wartezeit bildet § 4 Bundesurlaubsgesetz ab, die sechs Monate. Ohne Häkchen rechnet der Rechner nach § 5 Absatz 1 Buchstabe a anteilig, mit Häkchen nach der Zwölftelung des vollen Anspruchs.

Was der Rechner nicht leistet

Er rechnet mit den Zahlen, die Sie eingeben, und nichts darüber hinaus. Ob eine Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag wirksam ist, ob ein Anspruch verfallen ist oder ob ein Tarifvertrag etwas anderes vorsieht, beantwortet er nicht. Das wäre eine Rechtsauskunft im Einzelfall, und die darf hier niemand geben.

Häufige Fragen

Eintritt am 1. Juli: halber Jahresurlaub?

Ja, sechs Zwölftel, bei dreißig Tagen also fünfzehn. Ab dem 2. Juli ist der Juli nicht mehr voll, dann rechnet der Rechner mit fünf Zwölfteln.

Was bewirkt die Wartezeit in der Rechnung?

Sie ist die Grenze zwischen anteiliger und voller Rechnung: sechs Monate Bestehen des Arbeitsverhältnisses, § 4 Bundesurlaubsgesetz. Bei Eintritt im ersten Halbjahr fällt sie noch ins selbe Jahr.

Wie wird gerundet?

Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden auf einen vollen Tag aufgerundet, § 5 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz. Nach unten wird nicht gerundet.

Für mehr als eine Person

Wer regelmäßig einstellt, rechnet den angebrochenen Monat nicht jedes Mal neu. Eintrittsdatum in die Stammdaten, den Rest macht die Datei.