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Personalplaner24 Vorlagen nach deutschem Arbeitsrecht

Rechner · Stand 20.09.2026

Urlaubsanspruch bei der Viertagewoche

Der Urlaubsanspruch bei der Viertagewoche ist dieselbe Rechnung wie jede Teilzeit: vier Fünftel der Urlaubstage, und die Zahl der freien Wochen bleibt dieselbe. Der Rechner arbeitet ohne Anmeldung, speichert nichts und schickt nichts weiter.

Ihre Angaben

Aus dem Arbeitsvertrag, zum Beispiel 30
Bei Teilzeit die tatsächlichen Tage, zum Beispiel 3
Meist 5, in manchen Betrieben 6
Leer lassen, wenn das Arbeitsverhältnis schon vorher lief
Leer lassen, wenn es weiterläuft
Für den Resturlaub
Wartezeit von sechs Monaten erfüllt? Entscheidet bei Austritt in der zweiten Jahreshälfte, ob gezwölftelt wird. § 4 Bundesurlaubsgesetz.
Zurücksetzen

Vier Tage, gleiche Wochen

Die Umrechnung auf eine Viertagewoche ist dieselbe wie bei jeder Teilzeit: Anspruch mal eigene Arbeitstage geteilt durch die Arbeitstage einer Vollzeitstelle. Aus dreißig Tagen bei fünf werden vierundzwanzig bei vier.

Der Maßstab dahinter ist die Zahl der freien Wochen. Sie bleibt in beiden Fällen gleich, und genau darauf stützt sich das Verbot, Teilzeitbeschäftigte schlechter zu behandeln.

Zwei Arten von Viertagewoche werden unter demselben Namen geführt. In der einen bleiben die Wochenstunden gleich und verteilen sich auf vier längere Tage, in der anderen sinken sie mit dem fünften Tag. Für die Zahl der Urlaubstage ist das gleichgültig, weil der Rechner nach Tagen fragt.

Für den Wert eines Urlaubstages ist es nicht gleichgültig. Bei vierzig Stunden auf vier Tagen deckt ein Urlaubstag zehn Stunden ab, bei zweiunddreißig acht. Dieselben vierundzwanzig Tage stehen also einmal für 240 und einmal für 192 Stunden.

Derselbe Vertrag, einmal auf fünf und einmal auf vier Arbeitstage gerechnet
Bei fünf Tagen Bei vier Tagen Freie Wochen
20164
2419,24,8
25205
2620,85,2
2822,45,6
30246
3326,46,6
3628,87,2

Die dritte Spalte ist in beiden Fällen dieselbe: Die Zahl der freien Wochen ändert sich nicht. Krumme Werte bleiben krumm, seit der Rechner nur noch aufrundet, wo § 5 Absatz 2 es verlangt.

Was der Rechner nicht leistet

Er rechnet mit den Zahlen, die Sie eingeben, und nichts darüber hinaus. Ob eine Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag wirksam ist, ob ein Anspruch verfallen ist oder ob ein Tarifvertrag etwas anderes vorsieht, beantwortet er nicht. Das wäre eine Rechtsauskunft im Einzelfall, und die darf hier niemand geben.

Häufige Fragen

Bleiben die freien Wochen gleich?

Ja, das ist der Maßstab der Umrechnung. Dreißig Tage bei fünf Arbeitstagen sind sechs Wochen, vierundzwanzig Tage bei vier Arbeitstagen ebenfalls.

Und wenn die Stunden gleich bleiben?

Für diese Rechnung ändert das nichts. Wer vierzig Stunden auf vier statt fünf Tage verteilt, hat vier Arbeitstage je Woche, und der Rechner nimmt diese Zahl.

Vier Tage mit vierzig Stunden oder mit zweiunddreißig?

Für die Zahl der Urlaubstage macht das keinen Unterschied, für den Wert eines Urlaubstages schon. Bei vierzig Stunden auf vier Tage deckt ein Urlaubstag zehn Stunden ab, bei zweiunddreißig acht.

Für mehr als eine Person

Wo die halbe Belegschaft vier Tage arbeitet, steht die Zahl der Arbeitstage in der Stammdatenzeile, und der Anspruch rechnet sich daraus. Auch bei halben Tagen.